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Das Baukindergeld ist ab sofort & rückwirkend über die KfW Bank verfügbar

Seit dem 18. September 2018 können Sie das neue Baukindergeld über die KfW Förderbank beantragen. Für viele Familien kann sich nun auch der Traum der eigenen vier Wände erfüllen. 

 

Förderberechtige Familien können 1.200 EUR jährlich pro Kind online über das KfW-Zuschussportal beantragen. Was müssen Sie dabei beachten? Wie können Sie diese Förderung in die Baufinanzierung einbinden?

 

Baukindergeld bei der KfW beantragen

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde. Baukindergeld gibt es auch rückwirkend ab 01.01.2018, wenn der Antrag bis 31.12.2018 bei der KfW vorliegt. Wir unterstützen Sie natürlich bei der Beantragung Ihrer Baukindergeldförderung.

 

Baukindergeld in der Baufinanzierung

 

Wie können Sie die Förderung in ihre Baufinanzierung einbinden? Zum Beispiel ganz einfach als Sondertilgung. 

Hierfür werden wir die bestehende kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit von 5 % (z.Bsp. DSL Bank) des Nennbetrages pro Jahr um das Baukindergeld für Sie erweitern. So können Sie die Förderung künftig als zusätzliche kostenfreie Sondertilgung in die Finanzierung einfließen lassen und so die Laufzeit Ihres Darlehens verkürzen.

 

Sprechen Sie uns an! Wir werden Ihnen die Details & Möglichkeiten dazu sehr gerne näher erläutern.

 

Quelle: Nestor GmbH (Handelsvertreter Herr Christian Paschke 18. September 2018)